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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie die unterfertigte Fahrzeugbestellung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

2. Preise

Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unserer Preisliste.
Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber hinausgehende Zeiten, gefahrene Kilometer oder sonstige Zusatzleistungen gelangen die Preise aus unserer jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung.

3. Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Mündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornierungen bis zu vier  Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei
Bei Stornierungen  bis zu zwei  Wochen vor Mietbeginn werden 40 % des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises verrechnet.
Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.

4. Leistungsrücktritt

Wir sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt auf Grund von Ereignissen außerhalb unseres Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu zählen z.B. witterungsbedingte Einflüsse, Umstände welche die Sicherheit der Fahrgäste nicht gewährleisten oder technische Ausfälle. Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt (z.B. Nichtbeibringung der Bezahlung) sind wir ebenfalls berechtigt, von der Erbringung unserer Leistung zurückzutreten.

5. Zahlungsbedingungen

Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserem Fahrzeugbestellformular genannten Termin erforderlich.

Der Restbetrag ist:
a) entweder so rechtzeitig auf unser Bankkonto zu überweisen, dass dieser am letzten
    Werktag vor Fahrtantritt endgültig gutgeschrieben wird, oder
b) direkt bei Fahrtantritt (Abholung des ersten Gastes) beim Chauffeur in bar zu begleichen.

Bezahlung auf offene Rechnung ist nur für Stammkunden möglich.

6. Verlängerung der Mietdauer

Mehrkosten durch Verzögerungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet und sind bei Mietende zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist eine halbe Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.
Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten des Kunden.

7. Beförderungsbedingungen

Es besteht keine Beförderungspflicht.
Den Weisungen des Chauffeurs ist Folge zu leisten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen eine Gefährdung
nach der StVO dar, ist der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschliessen.
Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit unserer vorherigen Genehmigung und nach unseren Vorgaben möglich; eventuelle Schäden durch die Anbringung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Haftung des Mieters

Der Mieter ist für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden und Verschmutzungen haftbar.
Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, welche von Dritten an oder in unserem Fahrzeug verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Fahrten an Orten mit großer Menschenansammlung und erhöhtem Risiko wie z.B. Konzerte, Ballveranstaltungen, Sportereignisse welche auf Anweisung des Kunden angefahren werden.

9. Haftung der Gebr. Filipczak GmbH / Luxuslimousinen - Service

Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, welche vorsätzlich beziehungsweise auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Für Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß. Bei Sachschäden ist unsere Haftung mit der dafür vorgesehenen Versicherungssumme begrenzt. Für jegliche, durch Dritte entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch unsere Erfüllungsgehilfen.

10. Versicherungsschutz

Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen nach den jeweils geltenden Vorschriften und Deckungssummen.
Für von Partnern angemietete Fahrzeuge gilt ausschließlich deren Versicherungsschutz.

11. Gerichtsstand  ist Korneuburg

12. Teilunwirksamkeit

Falls ein oder mehrere der vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n), so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.

    AGB-Dokument